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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Angebote der natur-timeout.ch GmbH (nachfolgend "natur-timeout" genannt). Für die bessere Lesbarkeit wird jeweils nur die männliche Form "Teilnehmer" verwendet, natürlich ist auch Teilnehmerin miteinge­schlossen.

 

natur-timeout behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die beim Buchungsdatum gültige Version.

 

2. Anmeldung / Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Teilnehmer anerkennt durch die Buchung die AGB als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und natur-timeout.

 

Die Anmeldefrist ist auf der jeweiligen Ausschreibung erwähnt. Sofern die Platzzahl oder die allfällige Übernachtungsörtlichkeit es zulassen, ist auch eine spätere Anmeldung möglich.

 

Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt und wird damit verbindlich.

 

 

3. Teilnahmevoraussetzungen

Für sämtliche Angebote ist eine gute Gesundheit und eine angemessene Ausrüs­tung erforderlich. Die für die gebuchte Tour allenfalls notwendige physische Kondition erhöht den Genuss und das Erlebnis für alle Beteiligten. Sollte ein Teilnehmer die konditionellen Voraussetzungen trotz entsprechendem Hinweis auf dem Angebot nicht erfüllen, kann er ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Tour ausgeschlossen werden.

 

 

4. Bezahlung

Mit der Anmeldebestätigung wird eine Rechnung versandt. Bei Tages- und Wochenend-Touren ist der Betrag bis spätestens 10 Tage vor der Tour zu begleichen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Betrag sofort zu überweisen.

 

Bei Angeboten, welche drei und mehr Tage dauern, ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Angebotsbeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen.

Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann natur-timeout den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Abschnitt "Rücktritt durch den Teilnehmer" geltend machen.

 

 

5. Rücktritt durch natur-timeout

Muss natur-timeout aus den nachfolgenden Gründen ein Angebot absagen, werden in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allfällige Anzahlungen an Hotels, Flüge und Agenturen, welche natur-timeout nicht zurückerstattet bekommt, werden von dieser Rückerstattung abgezogen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5.1. Mindestteilnehmerzahl

Bei jedem Angebot ist eine Mindestteilnehmerzahl angegeben. Wird diese nicht erreicht, kann natur-timeout auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Als Alternative kann das Angebot auch mit weniger Teilnehmern durchgeführt werden, falls die angemeldeten Personen mit einem Aufpreis einverstanden sind.

 

5.2. Absage vor Aktivitätsbeginn

Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe das Angebot erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann natur-timeout das Angebot absagen oder das Gebiet wechseln. Absagen werden dem Teilnehmer umgehend mitgeteilt.

 

5.3. Änderungen und Absage unterwegs

Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann natur-timeout mit gegenseitiger Absprache mit dem Teilnehmer das Angebot abändern oder sogar abbrechen. Daraus entstehende Mehrkosten für Reise und/oder Unterkunft gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei einer Absage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer

Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen nicht am geplanten Angebot teilnehmen können, ist natur-timeout schnellstmöglich darüber zu informieren, wenn immer möglich schriftlich oder per E-Mail.

 

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder bricht unterwegs die Tour ab, hat er bei einer Tagestour eine Unkostenpauschale in Höhe von CHF 50.00 zu entrichten. Bei Angeboten, welche zwei und mehr Tage dauern, beträgt diese Pauschale CHF 80.00.

 

 

Zusätzlich werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

 

  • Abmeldung 30 -14 Tage vor Beginn: 50 % des Angebotspreises

  • Abmeldung weniger als 14 Tage vor Beginn: 100 % des Angebotspreises

 

Hinzu kommen allfällige Kosten für bereits gebuchte Übernachtungen und Leistungen von Drittanbietern, welche natur-timeout nicht zurückerstattet bekommt.

 

Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.

 

7. Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. natur-timeout empfiehlt allen eine aus­reichende Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung inkl. ausreichender Leistung auch für Bergungs- und Transportkosten. Wie bereits vorstehend erwähnt empfiehlt natur-timeout auch den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

 

 

8. Haftung

natur-timeout bietet grösstmögliche Sicherheit. Es bleiben jedoch natur-gegebene Risiken und Gefahren, die trotz sorgfältiger Planung und Führung nicht vermeidbar oder auszuschliessen sind. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese Gefahren und Risiken und verzichtet diesbezüglich auf Schadenersatz- und/oder Haftungsansprüche. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem oder gemietetem Material.

9. Bildmaterial

natur-timeout behält sich vor, Film- und Bildmaterial, das während des Angebots aufgenommen wurde, für Printprodukte, Website und Bildergalerien, zu verwenden. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, ohne Anspruch auf Entschädigung.

 

 

10. Datenschutz

natur-timeout verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand eigener Angebote per Post oder E-Mail. Die Kundendaten werden zudem an die Gruppenmitglieder des Angebots und an die leitende Person weitergegeben. Teilnehmer, die mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Teilnehmer nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.

 

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, unabhängig vom Streitwert, Nationalität und Durchführungsort, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Die vorliegenden AGB und die Verträge, welche basierend auf diesen AGB geschlossen werden, unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Wauwil, Kanton Luzern.

 

 

Wauwil, Stand 11. Mai 2020

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